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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FAQ)
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Warum ist meine Uhr nicht für eine Garantieverlängerung qualifiziert?
Armbanduhren, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 17. Juni 2025 gekauft wurden, sind nur für die Garantieverlängerung qualifiziert, wenn sie mit einem Manufakturwerk ausgestattet sind (Heuer 02, Heuer 02T, TH20, TH30, TH31, TH50 und TH81).
Ab dem 17. Juni 2025 sind alle ab diesem Datum neu gekauften TAG Heuer-Armbanduhren – ausgenommen Connected Watch-Modelle – für die Garantieverlängerung qualifiziert.
Um von dieser verlängerten Garantieabdeckung zu profitieren, brauchen Sie Ihre Uhr nur in Ihrem My TAG Heuer-Konto zu registrieren – falls Sie zum Zeitpunkt des Kaufs Ihrer Uhr nicht schon ein My TAG Heuer-Konto hatten.